OLDTIMER - wichtige Besonderheit
Rückhaltesysteme: Für Oldtimer, die vor dem 1. April 1970 erstmals zugelassen wurden, gilt eine Ausnahme von der Anschnallpflicht. Sie sind in den sogenannten Übergangsvorschriften zu Paragraph 35a der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) definiert.