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  • FAQ Web3

    FAQ

    • Wo finde ich Euch am Fahrtag?

      Wir treffen uns, wenn nicht anders vereinbart, zur bestätigten Uhrzeit für die Einweisung/Übergabe in der Wiesenstr. 51 in Düsseldorf Heerdt bei Gebäude 17. Geb. 17 ist leicht zu finden - Dein Auto steht davor...

    • Wie erhalte ich ein Angebot?

      Du möchtest noch gar nicht buchen und benötigst zunächst nur ein Angebot? Am schnellsten geht es, wenn Du uns direkt anrufst, damit wir alle relevanten Informationen aufnehmen und Dir ein konkretes Angebot erstellen können. Wenn Du uns lieber eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. senden möchtest, benötigen wir: Deinen Namen, wie wir Dich kontaktieren können, Deinen Fahrzeugwunsch, das Mietdatum, die Mietdauer und gegebenenfalls konkrete Adressen zur Lieferung- / Abholung.

    • Rückhaltesysteme (Sicherheitsgurte)

      Für historische Fahrzeuge, die vor dem 01. April 1970 erstmals zugelassen wurden, gilt eine Ausnahme von der Anschnallpflicht. Sie sind in den sogenannten Übergangsvorschriften zu Paragraph 35a der Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO) definiert. Demnach entfällt die Anschnallpflicht, wenn keine vorgeschriebenen Sicherheitsgurte vorhanden sind, die angelegt werden könnten. Daraus ergeben sich jedoch strengere Vorschriften zur Beförderung von Kindern in einem Oldtimer. Nach §21, Absatz 1b der STVZO dürfen Kinder unter 3 Jahren nicht in einen KFZ befördert werden, wenn keine Sicherheitsgurte vorhanden sind. Kinder unter einer Körperlänge von 150cm dürfen nur auf den Rücksitzen mitfahren. Sind dort ebenfalls keine Gurte zu finden, dürfen Kinder unter 12 Jahren nicht befördert werden.

    • Bekomme ich eine Einweisung in mein Mietfahrzeug?

      Selbstverständlich! Da unsere Fahrzeuge alle auf die ein oder andere Art ungewöhnlich sind und somit nicht immer der Erfahrung der heimischen Autofahrer entsprechen, z.B. durch Baujahr in den 50er und 60er Jahren und keinerlei Elektronik, Höchstgeschwindigkeit über 300 km/h, hohes Gewicht, Trommelbremsen, Beleuchtung, spezielle Lacke, etc., nimm Dir bitte etwa 30 Minuten Zeit, damit wir Dir Dein Fahrzeug näher bringen können - wir sind überzeugt, dass es Deine Sicherheit und Fahrfreude steigert.

    • Was bedeutet das Ende der Zusammenarbeit mit Jochen Schweizer und mydays für betroffene Kunden?

      Für bereits terminierte Kunden und jene, die sich über das Jochen Schweizer online tool noch selbst terminieren, ergeben sich keine Veränderungen. Unsere Entscheidung, die Zusammenarbeit mit Jochen Schweizer und mydays zum Jahresende 2023 (faktisch schon zum Saisonende) zu beenden bedeutet aber auch, dass wir ab dann nicht mehr als Akzeptanzstelle für Gutscheineinlösungen zur Verfügung stehen können. Mehr Informationen findet Ihr unter "Aktuelle News" auf der Startseite dieser Website. Aktuell gehen wir davon aus, für dieses Jahr auch noch zusätzliche Termine zur Verfügung stellen zu können/dürfen. Wir sind sicher, dass beide Erlebnisanbieter einen neuen Partner in „unserer“ Region für Euch finden können, bei dem Ihr Eure Gutscheine einlösen könnt, um Euch Eure Träume zu erfüllen. Auskünfte dazu, wird Euch das Servicecenter des jeweiligen Anbieters sicherlich beantworten. Diese sind erreichbar unter: Jochen Schweizer: 089 / 70 80 90 90 oder www.jochen-schweizer.de Mydays: 089 / 21 12 92 99 0 oder www.mydays.de

    • Ich möchte die Fahrt verschenken - worauf muss ich achten?

      Gutscheine können immer verschenkt werden - dafür sind sie da! Bei uns muss aber immer ein Mieter angegeben werden. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir auch nur diesem das Fahrzeug übergeben. Daher muss diese Person bei Übergabe und Rückgabe immer anwesend sein! Gleiches gilt bei Direktbuchungen. Der Mieter sollte anwesend sein - wenn nicht, muss dieser im Vorfeld einen Dritten legitimieren, das Fahrzeug für ihn in Empfang zu nehmen. Dafür benötigen wir VORHER eine Legitimation, Vollmacht und die Kaution, da der Fahrer, wenn dieser nicht auch Mieter ist, die Kaution nicht hinterlegen kann. Daher... - sei bitte dabei, dass ist einfacher und verlässlicher für jeden von uns!

    • Was ist eine Selbstfahrervermietversicherung?

      Um rechtskonform eine gewerbliche Autovermietung betreiben zu können, müssen alle Vermietfahrzeuge als Selbstfahrervermietfahrzeug bei der Zulassungsstelle zugelassen (und zwingend im Fahrzeugschein eingetragen) und auch mit einer Selbstfahrervermietversicherung versichert werden. Da die Nutzung innerhalb einer Autovermietung sehr schadensintensiv sein kann, gibt es nur wenige Versicherer, die dieses Risiko übernehmen oder z.B. nur einige Klassen versichern, Sportwagen beispielsweise nicht. Versicherer, die dieses Risiko abdecken, berechnen höhere Prämien (in unserem Fall etwa zwischen 380 und 700 Euro je Fahrzeug und Monat) und vereinbaren entsprechende Selbstbeteiligungen, Mindestalter des Fahrers oder/und Fahrerfahrung. In allen unseren Tarifen ist die Selbstfahrervermietversicherung bereits enthalten. Für Detailfragen hierzu steht Ihnen unser Serviceteam gern zur Verfügung.

    • Was kann ich tun, wenn ich mich zu meinem Termin verspäte?

      Ein großer Unterschied zwischen uns und einer Volumenautovermietung liegt im Personalaufwand, da wir, je nach Fahrzeugtyp, bei Erstkunden zwischen 25 - 40 Minuten für die technische Einweisung inklusive einer Probefahrt einplanen. Wenn Du es nicht zum vereinbarten Termin zur ÜBERGABE schaffst, rufe uns bitte an, damit wir eine neue Übergabezeit vereinbaren können. Wir bemühen uns zwar immer um eine möglichst schnelle Lösung und bestätigen umgehend den nächsten freien Übergabetermin, sind jedoch unter Umständen durch weitere Kunden oder Termine (z.B. Fahrzeugauslieferung), zeitlich möglicherweise limitiert und können das Fahrzeug nicht mehr übergeben. Bei Verschiebung der Übergabezeit, die wir nicht zu verantworten haben, kann die Rückgabezeit leider nicht ebenfalls verschoben werden. Wenn Du den RÜCKGABEtermin nicht einhalten kannst, freuen wir uns ebenso über Deinen Anruf, um die weitere Planung zu erleichtern und z.B. nachfolgende Kunden zu informieren, dass ihr Fahrzeug unter Umständen nicht wie vereinbart zur Verfügung stehen wird. Bitte habe Verständnis dafür, dass wir daher bei verspäteter Rückgabe den vereinbarten Zuschlag berechnen (eigentlich selbstverständlich: 3 Wochen Urlaub kosten mehr als 2 Wochen Urlaub und 400g Steaks mehr als 300g Steaks...). Bitte beachte, dass Rückgaben ausschließlich während unserer Öffnungszeiten erfolgen und keine Rückgabe ohne uns oder unsere Mitarbeiter stattfinden kann. .

    • Was passiert, wenn ich mich zu meinem Termin nicht erscheine?

      Im Allgemeinen ist eine Reservierung verbindlich. Du möchtest, dass wir Dir das Fahrzeug wie vereinbart zur Verfügung stellen - wir möchten nicht auf unbestimmte Zeit umsonst warten. Unsere Stornierungsbedingungen für Direktbuchungen findest Du in den AGB. Erlebnisgutscheine sind gem. der Verträge mit unseren Erlebnispartnern grundsätzlich weder umbuch- noch stornierbar.

    • Wo kann ich mein Auto parken?

      Wir verfügen auf dem Gelände des Business Parks über eine limitierte Anzahl von Parkplätzen. Diese stehen Kunden, welche direkt über uns gebucht haben, nach Verfügbarkeit grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung. Für Kunden unserer Vertragspartner berechnen wir, je nach Vereinbarung und Verfügbarkeit, 5 EUR pro Fahrzeug/Kalendertag. Das Parken auf der Wiesen- und der Clarissenstraße ist kostenfrei (wenige Fußminuten). Alternativ ist das Parken sowohl auf der Wiesenstrasse als auch auf der Clarissenstrasse (beide fußläufig und an den Business Park angrenzend) kostenfrei.

    • Welche Dokumente und Unterlagen muß ich mitbringen?

      Bei der Übergabe muss der Mieter/die Mieterin aus rechtlichen Gründen persönlich anwesend sein und sich mit einem Personalausweis (in lateinischer Sprache) ausweisen können, aus dem die Meldeadresse hervorgeht. Alternativ dazu benötigen wir eine Meldebestätigung! Von allen im Mietvertrag genannten Fahrern/Fahrerinnen benötigen wir zusätzlich zum Personalausweis noch einen Führerschein (siehe auch Dokumentation der Dokumentenkontrolle von Mietern und Fahrern in unserer Datenschutzerklärung). Das die Anwesenheit des Mieters erforderlich ist, soll diesen schützen; dadurch wird gewährleistet, dass kein Unbefugter das Fahrzeug abholen kann, welches er/sie sich vorher vertraglich "gesichert" hat. Solltest Du einen unserer Gutscheine einlösen, benötigen wir diesen im Original bei Übergabe, weil der Gutschein das Zahlungsmittel darstellt und ohne diesen keine Fahrzeugübergabe möglich ist!

    • Was bedeutet x-Jahre Fahrerlaubnis?

      Unsere Versicherung schreibt vor, dass der Fahrzeugführer/-führerin über eine bestimmte Anzahl an Fahrerfahrung verfügt. Die Fahrerlaubnis muss für die angegebene Dauer durchgängig besessen sein. Was bedeutet durchgängig? Durchgängig bedeutet, dass das Datum auf der Rückseite der Fahrerlaubnis für mindestens die geforderte Dauer ausrecht. Wer, warum auch immer, für eine kurze Zeit "Fußgänger auf Probe" war, erhält die Fahrerlaubnis im Anschluss zurück (Wiedererlangung der Fahrerlaubnis) - kein Problem, das Datum auf der Rückseite bleibt unverändert. Wer es aber geschafft hat, dass die Fahrerlaubnis entzogen wurde (z.B. Betäubungsmittel- oder Trunkenheitsfahrten, illegale Autorennen, Anordnungen von Gerichten) oder auch nur eine MPU nach dem Ausreizen des Punktekontos im Fahreignungsregister hat durchlaufen müssen, muss die Fahrerlaubnis im Anschluss an die Sperrfrist neu erwerben (Neuerwerb der Fahrerlaubnis). Hierbei wird selbstverständlich auch das Datum der Neuausstellung auf der Rückseite vermerkt, welches für die Berechnung ausschlaggebend ist. Bitte das Datum der Fahrerlaubnis auf der Rückseite nicht mit dem Ausstellungsdatum auf der Vorderseite verwechseln - dieses ist für uns unerheblich!

    • Benötigen wir eine Kaution?

      Grundsätzlich ja. Die Wahl, ob diese in bar oder als Reservierung auf einer vollwertigen Kreditkarte (Master-,/VisaCard oder American Express, jedoch keine Pre-Paid-, Debit- oder EC-Karten) hinterlegt wird, kannst Du frei wählen. Die Höhe der Kaution beträgt meist 500 EUR (1.000 EUR bei Mustang GT EU-Modell), ist aber unter Umständen von Mietzeit und Fahrzeugmodell abhängig. Bei Rückfragen wende Dich bitte rechtzeitig vor Anreise an unser Serviceteam.

    • Wie kann ich bezahlen? Wie die Kaution hinterlegen?

      Als Zahlungsmittel akzeptieren wir Vorabüberweisungen, einen Gutschein nach Vereinbarung, Giro-Karten (EC-Karten) oder Bargeld. Die Kaution kann per Kreditkarte (MasterCard/VISA/AmericanExpress) oder in Bar durch den Mieter hinterlegt werden. Bitte vergiss nicht, dass Du für Deine Kreditkarte eine PIN benötigst und diese aus rechtlichen Gründen auf den Namen des anwesenden Mieters (nicht nur des Fahrers, wenn vom Mieter abweichend) ausgestellt sein muss (klingt komisch - aber eben nicht auf die Mutter, Nachbarin oder Ex-Frau ausgestellt...)!

    • Kann ich meinen Jochen Schweizer oder mydays Gutschein direkt online einlösen?

      Ja, aber... da die Verfügbarkeit kontingentiert ist, kann die Buchung ausschließlich auf der Website von Jochen Schweizer oder mydays erfolgen. Unsere langjährigen Erlebnispartner verfolgen das Ziel, möglichst vielen Menschen Ihre Träume mit einem möglichst preisgünstigen Erlebnisgutschein zu erfüllen. Das ist auch eine gute Idee, aber im Leistungsumfang nicht mit der Buchung über uns direkt vergleichbar. Bei dem Produkt "Mustang Oldtimer fahren" beispielsweise, können wir gar nicht so viele Wünsche (Tag, Fahrzeug, Uhrzeit, Farbe, Schaltung, etc.) erfüllen, wie Gutscheine verkauft werden. Deswegen, und weil diese Anbieter viele Partner wie uns mit verschiedenen Fahrzeugen in Deutschland haben, sind die Verträge mit diesen Anbietern "nach tagesaktueller Verfügbarkeit" geschlossen. Eine vorherige Bestätigung des spezifischen Fahrzeugs ist uns leider nicht möglich. Für die Beurteilung des für DICH individuell "richtigen" Buchungsweges, empfehlen wir einen Blick in den Leistungsvergleich auf unserer Website unter "Online-Services".

      Zum Leistungsvergleich
    • Ich stehe auf der Jochen Schweizer Warteliste - rufen Sie mich an?

      Nein. Die Jochen Schweizer Warteliste ist, wie der Name sagt, eine Jochen Schweizer Warteliste... Jochen Schweizer informiert aber alle Personen auf der Warteliste per Email, sobald wir neue verfügbare Termine in das Kontingentsystem einstellen. TIPP: Da alle Kunden die Information zeitgleich erhalten, empfehlen wir insbesondere Wochenendtermine möglichst schnell zu buchen. Zwar stellen wir meist vier bis acht Termine pro Wochenende ein - wenn diese gebucht sind, können wir in aller Regel aber keine weiteren Termine für unsere Erlebnispartner zusätzlich einstellen.

    • Wann sehe ich neue Jochen Schweizer bzw. mydays Termine online?

      Für jedes Erlebnis, für welches wir auch in der nächsten Saison Partner sind, stellen wir Termine zum Jahresanfang, etwa Anfang/Mitte März, ein - erfahrungsgemäß insgesamt etwa 500. Danach, je nach Verfügbarkeit, monatlich insgesamt weitere 1.000 für Fahrtermine etwa 6-8 Wochen im voraus bis zum Ende der Saison.

    • Corona Hygienekonzept

      Für die Betriebsöffnung ist es essentiell, dass wir uns alle an die mit den Behörden abgestimmten Hygienemaßnahmen halten - werden wir infiziert, schließt das Gesundheitsamt unseren Betrieb und alle Vermietungen müssen abgesagt werden! Da wir nicht wissen, welche Anordnungen die Regierung in Zukunft erlassen wird, hier einige Beispiele aus unserer Erfahrung, die wir bei entsprechendem Erlass auch wieder berücksichtigen müssen: - Wir desinfizieren die Oberflächen unserer Fahrzeuge (Sitze, Türgriffe, Fensterheber, Lenkrad, Armaturenbrett, Mittelkonsole, Schaltung, etc.) nach jeder Vermietung mit viruzidem Desinfektionsmittel - Wir und alle Mitarbeiter unterziehen uns wöchentlichen Schnelltests - Nur Mieter und Fahrer (max. 2 Personen) unserer Fahrzeuge haben für die Übergabe /Rücknahme Zutritt zu unserem Gelände - Der Mindestabstand zwischen uns und unseren Kunden soll mind. 1,5m betragen. Der Mieter muss in Kenntnis der "Corona"-Pandemie Anordnungen und Erlasse der Behörden befolgen. Einen Überblick über die Erlasse und Verordnungen des Landes NRW finden Sie z.B. unter www.mags.nrw - Wir sind verpflichtet, die Kontaktdaten aller Mieter und Fahrer zur Nachverfolgung von Infektionsketten zu dokumentieren, Bedingung ist daher jeweils die Vorlage des deutschen Personalausweises (des Reisepasses mit aktueller Meldebestätigung) bei Fahrzeugübergabe. - Während der gemeinsamen Probefahrt, die mit max. 2 Personen stattfinden darf, muss vom jeweiligen Beifahrer ein Mund-Nasenschutz getragen werden - Wir betreten unsere geschlossenen Räumlichkeiten nicht mit Kunden - für regnerische Tage halten wir für die Dauer der Fahrzeugübergabe und Rücknahme Regenschirme bereit

    • Habt Ihr vor, nach Ende der Zusammenarbeit mit Jochen Schweizer / mydays den Betrieb einzustellen?

      Nein! Sicherlich werden wir aber etwas kürzer treten, da die Siebentage-Wochen mit täglicher Anwesenheit von 8 bis 22 Uhr über die letzten 15 Jahre in uns den Wunsch geweckt haben, vielleicht auch mal wieder im Sommer ein paar Tage Urlaub zu machen. Während der Saison haben wir die Belastung vielleicht nicht gefühlt, weil es uns nach wie vor viel Freude bereitet - aber auch wir werden langsam älter... Zusätzlich möchten wir auch noch die Gelegenheit nutzen, andere Projekte zu verwirklichen. Aber ganz klar - wir freuen uns über Jeden, den wir mit der "automobilen Unvernunft" anstecken und für uns gewinnen können. Ruf uns an!!!!

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    Warum "See Red"?

    Die Antwort ist eigentlich ganz einfach. Als wir 2008 mit der Autovermietung begannen, verfügten wir nur über rote Autos - und auch die ursprüngliche Planung sah klassisch "rote Marken" vor. Und hätten nicht so viele Frauen einen dunkel-grauen Hummer wie Horatio in CSI fahren wollen, wäre es wohl auch so gekommen...

     

    Mittlerweile sprechen unsere

    • langjährige Erfahrung (seit 2008)
    • mit bis zu 1.000 Vermietungen pro Saison
    • von sich im Eigentum der Gruppe befindlichen Fahrzeugen
    • in einem familiären Umfeld
    • bei hohe Verlässlichkeit (über 99,7 % Erfüllungsquote)

    für uns.

     

    Adresse

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